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Mietrechte für Studenten und Berufseinsteiger – Das solltest du wissen

Der Einzug in die erste eigene Wohnung ist ein großer Schritt – doch oft lauern rechtliche Fallstricke. Hier sind die wichtigsten Mietrechte, die jeder Student oder Berufstätige kennen sollte.

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Der Mietvertrag – Worauf du achten solltest


Bevor du unterschreibst, prüfe den Mietvertrag genau:


  • Mietdauer: Ist der Vertrag befristet oder unbefristet? Eine Befristung kann bedeuten, dass du nach einer bestimmten Zeit ausziehen musst. Lies genau nach, unter welchen Bedingungen eine Verlängerung möglich ist.


  • Kündigungsfrist: In der Regel beträgt sie drei Monate. Kürzere oder längere Fristen müssen klar im Vertrag stehen und rechtlich zulässig sein.


  • Mieterhöhungsklauseln: Gibt es Staffelmieten oder Indexmieten? Diese können bedeuten, dass deine Miete regelmäßig steigt – stelle sicher, dass du dir dies auch in Zukunft leisten kannst.


  • Nebenkosten: Welche Kosten sind enthalten? Heizkosten, Wasser, Strom? Lies genau nach, welche Nebenkosten tatsächlich umgelegt werden und wie hoch deine Vorauszahlungen sind.


  • Schönheitsreparaturen: Sind Klauseln zur Renovierung wirksam? Oft werden Mieter zur Renovierung verpflichtet, obwohl solche Klauseln nicht immer rechtlich haltbar sind.


Mietkaution – Was ist erlaubt?


  • Vermieter dürfen bis zu drei Nettokaltmieten als Kaution verlangen. Diese Summe kann als Sicherheit für den Vermieter dienen, falls Schäden entstehen oder Mietrückstände auftreten.


  • Die Kaution muss auf einem separaten Konto angelegt werden. Dieses Konto sollte verzinst sein, sodass du bei Auszug auch eine Erstattung der Zinsen erwarten kannst.


  • Rückzahlung erfolgt spätestens sechs Monate nach Mietende, wenn keine Schäden vorliegen. Falls der Vermieter die Rückzahlung verzögert, solltest du schriftlich nachhaken und im Zweifelsfall rechtliche Schritte prüfen.


Nebenkosten – Was darf abgerechnet werden?


Typische umlagefähige Nebenkosten:

✅ Grundsteuer, Wasser- und Abwassergebühren – Diese Kosten werden auf alle Mieter eines Hauses umgelegt und sind in der Regel rechtens.

✅ Müllabfuhr, Hausmeisterkosten – Die Instandhaltung des Gebäudes gehört ebenfalls zu den umlagefähigen Kosten, solange sie klar im Mietvertrag definiert sind.

✅ Heizkosten, Beleuchtung für Flure/Treppenhaus – Auch gemeinschaftlich genutzte Energiequellen können als Nebenkosten anfallen.


Nicht umlagefähig sind:

❌ Verwaltungskosten des Vermieters – Diese Kosten muss der Vermieter selbst tragen und dürfen nicht auf die Mieter umgelegt werden.

❌ Instandhaltungs- und Reparaturkosten – Schäden oder Abnutzung am Gebäude gehören nicht zu den Kosten, die über die Nebenkostenabrechnung gedeckt werden dürfen.


Kündigung und Mieterschutz


  • Ordentliche Kündigung: Drei Monate Kündigungsfrist. Wenn du ausziehen willst, solltest du die Kündigung schriftlich und fristgerecht einreichen.


  • Fristlose Kündigung: Möglich, wenn der Vermieter grob gegen Pflichten verstößt (z. B. kein Warmwasser). Auch Mieter können fristlos kündigen, wenn untragbare Zustände herrschen.


  • Kündigungsschutz: Vermieter benötigen einen berechtigten Grund für Eigenbedarfskündigungen. Eine einfache Kündigung „ohne Grund“ ist unzulässig.


Rechte bei Mängeln in der Wohnung


  • Mietminderung: Bei gravierenden Mängeln (z. B. Heizungsausfall im Winter) kann die Miete gekürzt werden. Der Mangel muss jedoch dem Vermieter gemeldet und eine Frist zur Behebung gesetzt werden.


  • Schadensbeseitigung: Vermieter müssen erhebliche Mängel zeitnah beheben. Bleibt eine Reparatur aus, kann der Mieter in manchen Fällen selbst handeln und die Kosten in Rechnung stellen.


  • Dokumentation: Mängel mit Fotos belegen und schriftlich beim Vermieter melden. Falls es später zu einem Streit kommt, hast du damit Beweise in der Hand.


Untermiete – Was ist erlaubt?


  • Untervermietung braucht in der Regel die Zustimmung des Vermieters. Ohne eine solche Genehmigung kann es rechtliche Probleme geben.


  • Ohne Erlaubnis kann eine Abmahnung oder Kündigung drohen. In manchen Fällen kann dies als Vertragsbruch gewertet werden.


  • Ausnahme: Bei berechtigtem Interesse (z. B. finanzielle Engpässe) muss der Vermieter zustimmen. Falls du eine berechtigte Begründung hast, lohnt es sich, das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen.


Fazit

Mietrecht schützt Mieter, aber nur, wenn man seine Rechte kennt. Lies den Mietvertrag genau, prüfe Nebenkosten und lasse dich nicht von unzulässigen Klauseln täuschen. Falls du unsicher bist oder Streitigkeiten auftreten, kann eine Beratung beim Mieterverein helfen. So stellst du sicher, dass du als Mieter gut abgesichert bist und keine unerwarteten Probleme entstehen.

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